Landesbischöfe und Ministerpräsident Oettinger

Staatskirchenvertrag auf den Weg gebracht

Nach langen Jahren enger Kooperation verabschiedeten die baden-württembergische Landesregierung und die Evangelischen Kirchen in Baden-Württemberg am 25. Juli in Stuttgart den Entwurf für einen Staatskirchenvertrag. Der Vertrag soll künftig die Zusammenarbeit zwischen Land und Kirchen regeln.

Der Entwurf des Vertrages wurde von Ministerpräsident Günther H. Oettinger, Landesbischof Dr. Ulrich Fischer (Evangelische Landeskirche in Baden) und Frank Otfried July (Evangelische Landeskirche Württemberg) unterzeichnet. Grundlage für den Text, der auch die württembergische Kirche einschließt, war der schon seit 1932 bestehende Vertrag zwischen dem Land und der Evangelischen Landeskirche in Baden.

Ein Beispiel für die Zusammenarbeit von Kirche und Staat ist der Religionsunterricht.
Denn anders als z. B. in den USA, wo es keinen Religionsunterricht an Schulen gibt, ist das Fach Religionslehre an den öffentlichen Schulen ordentliches Unterrichtsfach. Für die Lehrkräfte, die im Auftrag der Landeskirchen an den Schulen unterrichten, steht den Kirchen eine voll Kostenerstattung zu. Der finanzielle Ausgleich, der in der Vergangenheit nicht immer die Kosten deckte, wird durch das Vertragswerk neu geregelt.
Neben anderen wichtigen Aspekten, z.B. die Entschädigung der Kirchen, die Befreiung von Gebühren und die Ausbildung von Religionslehrern, wird auch der Sonn- und Feiertagsschutz erwähnt. Land und Kirchen sind sich einig, dass der bestehende Sonn- und Feiertagsschutz in seinem wesentlichen Umfang erhalten bleiben soll.

Der ERB war bei der offiziellen Entwurfsunterzeichnung in Stuttgart dabei und berichtet am kommenden Sonntag, 5.8. um 9.00 Uhr, in der Sendung Radio Regenbogen Heaven darüber.

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