Hochzeit ohne Standesamt

Ein Paar, das sich traut

Revolution in Weiß: Eheschließung für kirchliche Trauung ist keine Vorraussetzung mehr

Paare in Deutschland dürfen ab 2009 kirchlich heiraten, ohne zuvor zum Standesamt gegangen zu sein.
Die Neuregelung ist Bestandteil des gänzlich neu gestalteten Personenstandsgesetzes, das der Bundestag von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt 2007 verabschiedete. Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass nicht nur eine kirchliche Voraustrauung, sondern auch eine Ehe ohne den Gang zum Standesamt möglich ist.

Seit Einführung der Zivilehe in Deutschland 1875 musste die standesamtliche Hochzeit der kirchlichen vorausgehen. Geistliche wurden bestraft, falls sie sich nicht an diese im Kulturkampf Bismarcks gegen die katholische Kirche entstandene Vorschrift hielten. Damals war gegen den heftigen Protest der Kirchen die obligatorische Zivilehe eingeführt worden. Ursprünglich wurde den Pfarrern drei Monate Haft angedroht, in der Nazi-Zeit fünf Jahre Gefängnis. Zuletzt war die kirchliche Voraustrauung in der Bundesrepublik aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit ohne Sanktionen.

2006 wurden rund 373 700 Ehen vor dem Standesamt geschlossen; rund 105 000 Paare gingen dann auch vor den Altar. Die Kirchen beraten derzeit über die konkreten Folgen der Neuregelung.


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Sendetermine im Hörfunk:

• 13.07.2008 Radio Regenbogen 09.00 Uhr
• 14.07.2008 Die neue Welle, radio sunshine live, Hitradio Ohr, antenne südbaden, Radio Seefunk 11.30 Uhr.