Karlsruher "Avent-Urteil": Sonntagsschutz geht vor Profitinteresse

Verkaufsoffene Adventsonntage nicht zulässig

Kirchen begrüßen die Entscheidung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Schutz der Sonn- und Feiertage gestärkt.
Es kippte in Teilen die Regelung des Landes Berlin, nach der die Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr geöffnet haben dürfen, darunter auch an allen vier Adventssonntagen.
Gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz von 2006 hatten die beiden Kirchen geklagt und teilweise recht bekommen.

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Sendetermine im Hörfunk:

• 06.12.2009 Radio Regenbogen 09.00 Uhr
• 07.12.2009 Die neue Welle, radio sunshine live, Hitradio Ohr, antenne südbaden, Radio Seefunk 11.30 Uhr.